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Personen
ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall
Sofern
Sie über keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall verfügen und
zuletzt - gesetzlich krankenversichert waren oder - in
Deutschland bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren
besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht zur Kranken- und
Pflegeversicherung.
Die Versicherung ist aus Nachweisgründen jedoch immer
an einen Antrag gebunden, gerne übersenden wir Ihnen die erforderlichen
Unterlagen, ein Anruf genügt.
Die beitragsrechtlichen Grundsätze der freiwilligen Kranken- und
Pflegeversicherung finden auch hier ihre Anwendung. Alle Einnahmen und
Geldmittel zählen in der Regel zu den beitragspflichtigen Einnahmen.
Die Beiträge werden mindestens von 851,67 Euro (gesetzliche
Mindestbemessungsgrenze) und maximal von 3.750,00 Euro
(Beitragsbemessungsgrenze) berechnet. Liegen Ihre Geldmittel zum
Lebensunterhalt zwischen diesen Grenzen, berechnet sich Ihr Beitrag individuell.
Beispiel einer monatlichen Beitragsberechnung
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Krankenversicherung |
Pflegeversicherung |
| beitragspflichtige Einnahmen |
14,3 % |
1,95 % |
2,20 %1 |
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3.750,00 € |
536,25 € |
73,13 € |
82,50 € |
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851,67 € |
121,79 € |
16,61 € |
18,74 € |
1Beitrag für Mitglieder ohne
Kinder (Kinder-Berücksichtigungsgesetz)
Wir beraten Sie gern. Rufen Sie einfach an. Tel.
0451/871 87-807
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an:info@draegerhanse.de!
Ansprechpartner: DRÄGER & HANSE BKK Team
Beitragsservice Moislinger Allee 1-3 23558 Lübeck Tel.: (0451) 87 187 -
807 Fax: (0451) 87 187- 48 Email: info@draegerhanse.de
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