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Personen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall

Sofern Sie über keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall verfügen und zuletzt
- gesetzlich krankenversichert waren
oder
- in Deutschland bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren

besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Versicherung ist aus Nachweisgründen jedoch immer an einen Antrag gebunden, gerne übersenden wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen, ein Anruf genügt.

Die beitragsrechtlichen Grundsätze der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung finden auch hier ihre Anwendung. Alle Einnahmen und Geldmittel zählen in der Regel zu den beitragspflichtigen Einnahmen.


Die Beiträge werden mindestens von 851,67 Euro (gesetzliche Mindestbemessungsgrenze) und maximal von 3.750,00 Euro  (Beitragsbemessungsgrenze) berechnet.
Liegen Ihre Geldmittel zum Lebensunterhalt zwischen diesen Grenzen, berechnet sich Ihr Beitrag individuell.

 

Beispiel einer monatlichen Beitragsberechnung

 

 Krankenversicherung

 Pflegeversicherung
beitragspflichtige Einnahmen 

14,3 %

1,95 % 

2,20 %1

3.750,00 € 

536,25 € 

73,13 €

82,50 €

851,67 €  

121,79 €

16,61 € 

18,74 €

1Beitrag für Mitglieder ohne Kinder (Kinder-Berücksichtigungsgesetz)


Wir beraten Sie gern.
Rufen Sie einfach an. Tel. 0451/871 87-807

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an:info@draegerhanse.de!

 

Ansprechpartner:
DRÄGER & HANSE BKK
Team Beitragsservice
Moislinger Allee 1-3
23558 Lübeck
Tel.: (0451) 87 187 - 807
Fax: (0451) 87 187- 48
Email: info@draegerhanse.de


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