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Unsere Auszeichnungen


Für Personen, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind, gilt grundsätzlich als beitragspflichtige Einnahmen die geltende Beitragsbemessungsgrenze (für 2010 = 3.750,00 Euro).

Bei Nachweis niedriger Einkünfte gilt mindestens die Mindestbemessungsgrenze in Höhe von 1.916,25 Euro.

Zur Verhinderung sozialer Härten, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Herabsenkung der Bemessungsgrundlage erfolgen.
Die engeren Voraussetzungen werden in Anlehnung des Rechts der Grundsicherung zur Feststellung der Hilfebedürftigkeit definiert.

Damit verbunden ist unter anderem die Einbeziehung von Einkommen und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft. Dabei gehören neben dem Mitglied der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte oder Lebenspartner und der Partner, der mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt, zur Bedarfsgemeinschaft.

Zum Vermögen zählen alle für den Lebensunterhalt verwertbaren Vermögensgegenstände unabhängig davon, ob es im In- oder Ausland vorhanden ist, wie zum Beispiel:
- Bank- und Sparguthaben, Bargeld, Wertpapiere, Aktien, Aktienfonds
- Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Bausparverträge
- bebaute oder unbebaute Grundstücke, Hausbesitz, Eigentumswohnung,
  sonstige Immobilien
- Kraftfahrzeuge (Auto und Motorrad)
- sonstige Vermögensgegenstände (zum Beispiel Wertsachen, Gemälde, Schmuck)

Wir beraten Sie gern.
Rufen Sie einfach an. Tel. 0451/871 87-807

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an:info@draegerhanse.de!

 

Ansprechpartner:
DRÄGER & HANSE BKK
Team Beitragsservice
Moislinger Allee 1-3
23558 Lübeck
Tel.: (0451) 87 187 - 807
Fax: (0451) 87 187- 48
Email: info@draegerhanse.de

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