 |
 |
Beamte können sich
selbstverständlich ebenfalls freiwillig versichern, sofern bisher auch eine
gesetzliche Krankenversicherung bestanden hat.
Auch hier zählen
alle Einnahmen und Geldmittel in der Regel zu den beitragspflichtigen Einnahmen
in der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Dienstbezüge stehen dem
Arbeitsentgelt eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers gleich. Die
laufenden Bezüge auf auch die Einmalzahlungen werden der Beitragsberechnung mit
dem allgemeinen Beitragssatz zugrunde gelegt.
Die Beiträge werden
mindestens von 851,67 Euro (gesetzliche Mindestbemessungsgrenze) und
maximal von 3.750,00 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) berechnet. Liegen Ihre
Geldmittel zum Lebensunterhalt zwischen diesen Grenzen, berechnet sich Ihr
Beitrag individuell.
Beispiel einer monatlichen
Beitragsberechnung
|
|
Krankenversicherung |
Pflegeversicherung |
| beitragspflichtige Einnahmen |
14,3 % |
0,975 % |
1,225 %1
|
|
3.750,00 € |
536,25 € |
36,56 € |
45,94 € |
|
851,67 € |
121,79 € |
8,30 € |
10,43 € |
1Beitrag für Mitglieder ohne
Kinder (Kinder-Berücksichtigungsgesetz)
Gerade die Beitragsberechnung
gestaltet sich sehr individuell. Wir beraten Sie gern und ermitteln Ihre individuelle
Beitragshöhe. Rufen Sie einfach an. Tel. 0451/871 87-807
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an:info@draegerhanse.de!
Ansprechpartner: DRÄGER & HANSE BKK Team
Beitragsservice Moislinger Allee 1-3 23558 Lübeck Tel.: (0451) 87 187 -
807 Fax: (0451) 87 187- 48 Email: info@draegerhanse.de
|
 |
 |