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Beamte können sich selbstverständlich ebenfalls freiwillig versichern, sofern bisher auch eine gesetzliche Krankenversicherung bestanden hat. 

Auch hier zählen alle Einnahmen und Geldmittel in der Regel zu den beitragspflichtigen Einnahmen in der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Dienstbezüge stehen dem Arbeitsentgelt eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers gleich. Die laufenden Bezüge auf auch die Einmalzahlungen werden der Beitragsberechnung mit dem allgemeinen Beitragssatz zugrunde gelegt.


Die Beiträge werden mindestens von 851,67 Euro (gesetzliche Mindestbemessungsgrenze) und maximal von 3.750,00 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) berechnet. Liegen Ihre Geldmittel zum Lebensunterhalt zwischen diesen Grenzen, berechnet sich Ihr Beitrag individuell.

Beispiel einer monatlichen Beitragsberechnung

 

 Krankenversicherung

 Pflegeversicherung
beitragspflichtige Einnahmen 

14,3 %

0,975 % 

1,225 %1

3.750,00 € 

536,25 € 

36,56 €

45,94 €

851,67 €  

121,79 €

8,30 € 

10,43 €

1Beitrag für Mitglieder ohne Kinder (Kinder-Berücksichtigungsgesetz)


Gerade die Beitragsberechnung gestaltet sich sehr individuell. Wir beraten Sie gern und ermitteln Ihre individuelle Beitragshöhe.
Rufen Sie einfach an. Tel. 0451/871 87-807

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an:info@draegerhanse.de!

 

Ansprechpartner:
DRÄGER & HANSE BKK
Team Beitragsservice
Moislinger Allee 1-3
23558 Lübeck
Tel.: (0451) 87 187 - 807
Fax: (0451) 87 187- 48
Email: info@draegerhanse.de

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