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Bundesversicherungsamt verbietet Rabatte.

08.12.2009
Das Bundesversicherungsamt – kurz BVA – hat uns aufgefordert, das Shoppingportal "goldistgesund.de" abzuschalten und Rabatte für Sportliche bei zum Beispiel Karstadt Sport, Lenscare nicht mehr anzubieten. Auch die Sonderkonditionen bei unseren FitnessCard-Partnern müssen wir ab sofort ersatzlos streichen.

Die Bonner Behörde hat schon seit einigen Jahren diese Angebote von Gesetzlichen Krankenkassen streng überprüft. Jetzt ist man zu der endgültigen Entscheidung gelangt, dass die Gewährung von Rabatten und anderen Vorteilen für Versicherte gegen das Gesetz verstößt. Krankenkassen sei es demnach nur erlaubt, Geschäfte zu machen, die gesetzlich vorgeschrieben und zugelassen sind.

Zitat: „Denn selbst wenn die angebotenen Waren und  Dienstleistungen einen Bezug zur Gesundheitsförderung oder -erhaltung haben“, gilt der Grundsatz, dass solche Angebote nicht von Paragraphen geregelt sind und demnach unzulässig seien. Das gelte auch dann, wenn diese Sonderkonditionen keine Kosten für die Krankenkasse verursachten.

Deshalb schalten wir nun das Portal ab und streichen alle Sonderkonditionen ab sofort aus unserem Angebotskatalog. 
Schade!

Wenn Sie dazu Fragen haben, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Serviceline: Tel. 01803-556 556*


Wofür ist das Bundesversicherungsamt zuständig ?
Das Bundesversicherungsamt ist eine 1956 durch Gesetz errichtete selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit Sitz in Bonn.

Kernaufgabe des Bundesversicherungsamtes ist die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung. Neben den aufsichtsbehördlichen Aufgaben obliegen dem Bundesversicherungsamt noch eine Reihe von Verwaltungsaufgaben wie beispielsweise die Bewirtschaftung der Bundeszuschüsse und sonstigen Zuweisungen des Bundes an die Rentenversicherung, die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke, die Durchführung des Finanzausgleichs in der sozialen Pflegeversicherung und des Risikostrukturausgleichs sowie seit dem 1. Januar 2009 die Verwaltung des Gesundheitsfonds.
(Quelle: www.bva.de)

*9 ct/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, abweichende Mobilfunktarife sind möglich.




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