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Wer dauerhaft arbeitet und nur nebenbei studiert, muss
sich als Arbeitnehmer(in) versichern. Steht aber Ihr Studium im Vordergrund,
können Sie weiter in der studentischen Krankenversicherung bleiben. Das ist dann
der Fall, wenn Sie
- während des Semesters nicht mehr als 20
Stunden/Woche arbeiten und die
Beschäftigung nur in den Semesterferien
auf mehr als 20 Stunden ausdehnen, - nur in den Semesterferien
arbeiten oder - mehr als 20 Stunden/Woche arbeiten und diese Beschäftigung im
Voraus auf maximal zwei Monate oder 60 Kalendertage befristet ist und alle
Beschäftigungen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden
innerhalb eines Jahres zusammen höchstens 26
Wochen bzw. 182 Kalendertage umfassen.
Wir beraten Sie gern
zu diesem Thema. Rufen Sie einfach an. Tel. 0451/871 87-807 Oder
schreiben Sie uns eine E-Mail an studentenservice@draegerhanse.de!
Ansprechpartner: DRÄGER & HANSE BKK Team Studenten- und
Beitragsservice Moislinger Allee 1-3 23558 Lübeck Tel.: (0451) 87 187 -
807 Fax: (0451) 87 187- 48 Email: studentenservice@draegerhanse.de
Download:
Merkblatt Studentenjobs 2009
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