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Mit Einschreibung als Studentin / Student entsteht grundsätzlich eine
Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) und in der
Pflegeversicherung. Diese Versicherungspflicht kommt nicht zum Tragen,
wenn eine vorrangige Versicherung, zum Beispiel Versicherung als
Arbeitnehmer oder eine Familienversicherung, besteht.
Die
Krankenversicherung der Studenten endet nach dem 14. Fachsemester oder zum Ende
des Semesters, in dem Sie 30 Jahre alt werden. Eine Verlängerung der
Krankenversicherung der Studenten ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen
möglich.
Die folgenden Gründe können zur Verlängerung der studentischen
Versicherung führen: - Gesetzliche Dienstpflicht
(Wehrdienst/Zivildienst) - Dienstverpflichtung als Zeitsoldat bis zu 3
Jahren Verpflichtungsdauer - Nichtzulassung zur gewählten Ausbildung im
Auswahlverfahren - Erwerb der Zugangsvoraussetzungen für das Studium in
einer Ausbildungsstätte des zweiten
Bildungsweges - Notwendiges Aufbaustudium im direkten Anschluss an das
Erststudium - Mitarbeit im Hochschulgremium - Familiäre
Gründe
Beiträge zur studentischen Kranken- und Pflegeversicherung
ab 01.01.2010: für Kinderlose, ab dem 23.
Lebensjahr Krankenversicherung: 53,40 Euro
monatlich Pflegeversicherung: 11,26 Euro
monatlich Gesamtbeitrag:
64,66 Euro monatlich
für Erziehende bzw. bis zum 23.
Lebensjahr Krankenversicherung: 53,40 Euro
monatlich Pflegeversicherung: 9,98
Euro
monatlich Gesamtbeitrag:
63,38 Euro monatlich
Versicherungsbescheinigung Für die Einschreibung
benötigen Sie von uns eine Versicherungsbescheinigung, diese stellen wir Ihnen
selbstverständlich gerne aus.
Wir beraten Sie gern zu diesem Thema.
Rufen Sie einfach an. Tel. 0451/871 87-807 Oder schreiben Sie uns eine
E-Mail an studentenservice@draegerhanse.de
Ansprechpartner: DRÄGER & HANSE BKK Team
Studenten- und Beitragsservice Moislinger Allee 1-3 23558 Lübeck Tel.:
(0451) 87 187 - 807 Fax: (0451) 87 187- 48 Email: studentenservice@draegerhanse.de
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