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Sozialversicherungpflicht |
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Sozialversicherungspflicht bei Jobs Viele Studenten arbeiten während des Studiums nebenher. Um was für Tätigkeiten es sich dabei genau handelt, ist wichtig für die Frage, ob Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen sind oder nicht. Auch der Zeitraum und der Zeitpunkt sind von Bedeutung. Grundsätzlich gilt, dass der Job versicherungsfrei ist, sofern das geregelte Studium nicht behindert wird. Hierfür gibt es bestimmte Kriterien. Anhand unserer Übersicht können Sie Ihre persönliche Situation einschätzen.
(Anmerkungen: KV=Krankenversicherung, PV=Pflegeversicherung, RV=Rentenversicherung, ALV=Arbeitslosenversicherung)
Anerkennungsjahr (Berufspraktika von Erziehern/Erzieherinnen), Praktikum von Ärzten (AIP), Praktikum der Apotheker (Kandidaten der Pharmazie) Grundsätzlich versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung.
Referendarzeit der Lehrer und Juristen Grundsätzlich versicherungsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung, da Beamte auf "Widerruf".
Diplomarbeit im
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