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Die gesetzliche Krankenversicherung wurde am 15.06.1883 eingeführt. Als Leistungen wurden gewährt: freie ärztliche Behandlung, Arznei sowie Brillen, Bruchbänder und ähnliche Heilmittel, Krankenhauspflege, im Falle der Erwerbsunfähigkeit ein Krankengeld in Höhe der Hälfte des ortsüblichen Lohnes gewöhnlicher Tagearbeiter. Seitdem hat sich eine Menge getan. Sehen Sie selbst.


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